Aufnahme

Eine bedarfsgerechte Platzierung und Betreuung erfordern zwingend eine genaue Passung zwischen Bedarf und Angebot und folglich eine sorgfältige Abklärung und eine darauf basierende Zuweisung.

Zielgruppe

Die Angebote Wohnen, Tagesstruktur und Sonderschule des Vereins Friedeck richten sich an Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 7 und 17 Jahren während der Schulpflicht. Eine Aufnahme in die Angebote des Vereins Friedeck ist schulisch und sozial indiziert. In Ausnahmefällen kann die Aufnahme auch ausschliesslich sozial begründet sein. In diesen Fällen besuchen die Kinder und Jugendlichen die Regelschule in der Schulgemeinde am Standort der Wohngruppe. In der Regelschule kann die integrative Förderung nicht die gewünschte Wirkung erzielen und die Lebensumstände der Herkunftsfamilie und des Kindes erfordern eine ausserfamiliäre Platzierung.

Aufgrund des Leistungsangebotes, der fachlich-konzeptionellen Rahmung, den baulichen Gegebenheiten vor Ort, der Lage der Angebote und der Infrastruktur eignen sich die Angebote des Verein Friedeck nicht für alle Kinder und Jugendlichen. Nicht aufgenommen werden können Kinder und Jugendliche:

  • mit einer geistigen Behinderung;
  • mit einer schwerwiegenden Beeinträchtigung in den Bereichen Wahrnehmung und Kommunikation;
  • mit einer schwerwiegenden psychischen Beeinträchtigung, insbesondere wenn sie eine intensive und hochfrequente fachärztliche oder psychotherapeutische Behandlung erfordert;
  • mit einer stoffgebundenen Suchtmittelabhängigkeit (ausgenommen Nikotin);
  • mit akuter Fremd- und Selbstgefährdung.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Aufnahme in die Angebote des Vereins Friedeck ist ein gemäss unseren Richtlinien geführtes und abgeschlossenes Aufnahmeverfahren. Insbesondere muss die soziale Indikation durch ein Fachgutachten einer entsprechenden Fachstelle und der Sonderschulbedarf durch eine schulpsychologische (oder anderweitige) Abklärung ausgewiesen sein. Überdies liegt eine schriftliche Kostenübernahme vor.

Wir gehen davon aus, dass die Eltern und Sorgeberechtigen die Entwicklung ihres Kindes in erheblichem Masse unterstützen können, wenn sie hinter der Platzierung stehen und diese aktiv mittragen. Für Kinder und Jugendliche kann ein Eintritt mit Unsicherheiten und Ängsten verbunden sein. Es ist deshalb wichtig, dass die Erwachsenen klare Entscheide fällen, kommunizieren und dem Kind beistehen. Wir streben in allen Fällen danach, das Einverständnis aller Beteiligten abzuholen und tragfähige Arbeitsbündnisse zu Gunsten der Kinder und Jugendlichen zu etablieren.

Liegt keine Verfügung durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB vor, ist das Einverständnis der Sorgeberechtigten zwingend.

Einer klaren Rollentrennung messen wir einen hohen Stellenwert bei. Der Verein Friedeck nimmt einen Auftrag an. Er entscheidet, ob er einem Kind ein bedarfsgerechtes Angebot machen kann oder nicht. Demgegenüber steht, dass er sich nicht an der Entscheidungsfindung, ob es zu einer Platzierung kommt oder nicht, beteiligt.

Aufnahmeprozess

Wir beziehen die Kinder und Jugendlichen sowie relevanten Personen aus dem Netzwerk wie auch die davor beteiligten Fachpersonen und Einrichtungen angemessen mit ein. Ziel ist, das in diesem Zusammenhang gewonnene Wissen in die individuelle Planung und in die prozessualen Anpassungen einfliessen zu lassen. Durch die Gestaltung eines sorgfältigen Aufnahmeprozesses gewährleisten wir, dass wir die Schutz- und Förderbedarfe der Kinder und Jugendlichen erkennen und sie der Hilfe- und Förderplanung als Basis zugrunde legen.

Die Aufnahme folgt einem festgelegten Ablauf und gilt für die Wohngruppen und die Tagesstruktur. Anfragen für das Timeout-Angebot richten Sie bitte direkt an die Angebotsleitung.

  1. Telefonische Anfrage durch die zuweisende Stelle an die Pädagogische Leitung oder die Gesamtleitung. Beschreibung der Ausgangslage, erste Klärung der Indikation.
  2. Erstgespräch mit dem Kind, den Eltern und der zuweisenden Stelle. Vorstellung der Angebote Tagesstruktur, Wohngruppen und Sonderschule. Ausführliche Exploration der Ausgangslage und der Indikation.
  3. Schnuppertage auf der Wohngruppe. Das Kind schnuppert 4 – 5 Tage in der Tagesstruktur oder in der Wohngruppe und in der Schule.
  4. Auswertungsgespräch mit dem Kind, den Eltern, der zuweisenden Stelle und der Pädagogischen Leitung und Vertretern von Tagesstruktur, Wohngruppe und Sonderschule direkt im Anschluss an die Schnuppertage. Einholung der Rückmeldungen aller Beteiligten, Besprechung noch offener Themen und Klärung des Auftrags.
  5. Klärung des Auftrages durch die Eltern und die zuweisende Stelle und Unterbreitung eines Angebotes zur Aufnahme und ggf. Festlegung des Eintrittstermins.

Kosten

Die Kosten für die Leistungsarten Wohnen, Tagesstruktur und Sonderschule richten sich nach den Leistungsvereinbarungen mit dem Kanton Schaffhausen.

Für das Kalenderjahr 2024 betragen die Kosten pro Tag in CHF:
Wohnen inkl. Sonderschule: 588.00
Tagesstruktur inkl. Sonderschule: 325.00

Für das Kalenderjahr 2025 betragen die Kosten pro Tag in CHF:
Wohnen inkl. Sonderschule: Angaben folgen später
Tagesstruktur inkl. Sonderschule: Angaben folgen später

Klicken Sie auf “Anmeldung”. Das Anmeldedokument wird automatisch heruntergeladen. Bitte prüfen Sie Ihren Download-Ordner.

Bitte wenden Sie sich an Michael Jehle, Pädagogische Leitung oder an Claudia Solenthaler, Angebotsleitung Timeout-Angebot.

Michael Jehle
Pädagogische Leitung

jehle@friedeck.ch
044 442 90 92

Claudia Solenthaler
Angebotsleitung
Timeout-Angebot

solenthaler@friedeck.ch
+41 44 442 90 21