Pädagogische Grundhaltung

Die pädagogische Grundhaltung und die entsprechenden Leitsätze orientieren sich an bereichsübergreifend implementierten Ansätzen.

Das Konzept der Neuen Autorität unterstützt uns dabei im pädagogischen Alltag, Stärke statt Macht zu leben. In der Zusammenarbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen legen wir den Fokus auf Lösungen statt Problemen (Lösungsorientierter Ansatz). Zusätzlich orientieren wir uns an Grundsätzen der Traumapädagogik.

«Ziel ist es, die Kinder und Jugendlichen in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit und ihres Selbstwertgefühls zu fördern.»

Pädagogische Grundhaltung

Die grundlegende Zielsetzung unserer pädagogischen Arbeit ist eine dem Potential der Kinder und Jugendlichen angemessene Integration in eine öffentliche und / oder weiterführende Schule, die Berufswelt, die Familie und die Gesellschaft. Der Aufbau des Selbstvertrauens der Kinder und Jugendlichen wie auch das sorgfältige Trainieren wichtiger sozialer, personaler und sachbezogener Kompetenzen erfordert von den Mitarbeitenden der Institution Verein Friedeck in erster Linie eine sorgfältige und umsichtige Beziehungsarbeit in allen Lebens- und Lernbereichen.

Die Lebensräume (Wohngruppen, Tagesstruktur, Sonderschule) werden darauf basierend so gestaltet, dass in diesem Rahmen die emotionale und soziale Stabilisierung von Kindern und Jugendlichen unterstützt wird. Grundlage hierfür ist die Schaffung eines sicheren Ortes mit verlässlichen, vertrauensvollen und tragfähigen Beziehungen.

Traumapädagogik

  • Annahme des Guten Grundes: «Alles, was ein Mensch zeigt, macht für ihn Sinn in seiner Geschichte.»
  • Wertschätzung: «Es ist gut so, wie du bist.»
  • Partizipation: «Ich traue dir etwas zu und überfordere dich nicht.»
  • Transparenz: «Jeder hat jederzeit ein Recht auf Klarheit.»
  • Freude und Spass: «Viel Freude trägt viel Belastung.»
  • Wir gestalten sichere Orte für die Kinder und Jugendlichen und die Mitarbeitenden.
  • Wir investieren in die Entwicklung tragfähiger Beziehungen.
  • Die Selbstwirksamkeit sowie die Selbstbemächtigung der Kinder und Jugendlichen wird gestärkt und gefördert.
  • Wir entwickeln für die Kinder und Jugendlichen haltgebende Strukturen und Standards.

Neue Autorität

  • Wir zeigen physisch und mental Präsenz, suchen die Beziehung und begleiten mit wachsamer Sorge die Entwicklungsprozesse der Kinder und Jugendlichen.
  • Wir stehen gemeinsam für gute und wichtige Verhaltensregeln in den verschiedenen Lebensbereichen (Schule, Wohnen, Freizeit und Gesellschaft) ein.
  • Wir bleiben auch bei Grenzüberschreitungen in Beziehung.
  • Familie, Freunde, Kollegen und weitere wichtige Bezugspersonen für das Kind / den Jugendlichen sind wertvolle Ressourcen, welche zur Bildung von Unterstützernetzwerken beigezogen werden sollen / können.

Lösungsorientierter Ansatz (LOA)

  • Wir pflegen eine hoffnungsvolle, wertschätzende Haltung, die auf einem positiven Menschenbild beruht und gehen davon aus, dass jeder Mensch Wünsche, Ziele und Entwicklungsmöglichkeiten hat.
  • Wir orientieren uns an vorhandenen Ressourcen, Stärken und Interessen der Kinder und Jugendlichen und begleiten sie auf der Suche nach passenden, individuellen Lösungswegen.
  • Wir schenken den kleinen Schritten Beachtung und freuen uns an Lösungsvorschlägen. Die Umsetzung begleiten wir wertschätzend und bleiben präsent bis zum Erreichen des gemeinsam ausgearbeiteten Zieles.
  • Wir nutzen das Handwerkszeug der lösungsorientierten Gesprächsführung. Wir wollen mehr fragen als sagen, zuhören und Geduld haben, um dem Gegenüber Raum für eigenes Nachdenken zu geben.

Förderplanung

Die Förderplanung beginnt mit dem Aufnahmeprozess und endet mit dem Austritt. Das Standardisierte Abklärungsverfahren (SAV) sowie weitere externe Gutachten bilden eine wichtige Grundlage für die Konkretisierung der Aufenthaltsziele.
Der Förderbedarf wird in den ersten Monaten abgeklärt und beim ersten Schulischen Standortgespräch besprochen. Auf Grund gemeinsam vereinbarter Förderschwerpunkte werden übergeordnete Förderziele festgelegt, die es beim folgenden Standortgespräch zu überprüfen gilt. Pro Schuljahr finden in der Regel zwei Schulische Standortgespräche (SSG) statt. Diese werden interdisziplinär, unter Einbezug des Kindes / des/der Jugendlichen und nach Möglichkeit weiterer beteiligten Personen und Stellen vorbereitet und durchgeführt.
Die Förder- und Bildungsplanung geht von individuellen, kompetenzorientierten Entwicklungszielen mit Bezügen zu dem Referenzrahmen des Lehrplan 21 und den Lebensbereichen nach ICF aus. Sie liegt primär in der Verantwortung der zuständigen Klassenlehrperson und der fallführenden Fachperson aus den Wohngruppen. Im Standortgespräch werden die Zuständigkeiten für die einzelnen Förder- und Unterstützungsmassnahmen geklärt. Im Sinne einer ganzheitlichen, kontinuierlichen Förderung werden im Alltag – in Ergänzung zu den übergeordneten Förderzielen – weitere Teilziele, Indikatoren, Massnahmen definiert und umgesetzt.

Die Protokolle der Standortgespräche und die Entwicklungsberichte (ab dem zweiten Jahr jährlich) beschreiben aktuelle Entwicklungsprozesse und nehmen Bezug auf die übergeordnete Schwerpunkthemen sowie die gemeinsam definierten Förderziele. Protokolle und Berichte gehen an alle Beteiligten und enthalten eine Zusammenfassung des Wichtigsten in «leichter Sprache».

«Unser Alltag zeichnet sich durch klare Strukturen, vielfältige Beziehungs- und Förderangebote sowie die notwendige Flexibilität für Individualität in der Begleitung und Lösungsfindung aus.»